Kaufuntersuchungen

Pferdekauf ist Vertrauenssache.

Um sich abzusichern kann sowohl der Verkäufer, wie auch der Käufer eine Kaufuntersuchung beauftragen. Der Tierarzt tritt in diesem Fall als unabhängiger Gutachter auf und stellt den Gesundheitsszustand des Pferdes zum Zeitpunkt der Untersuchung fest.

Die klinische Kaufuntersuchung umfasst neben einer vollständigen Allgemeinuntersuchung, eine ophtalmoskopische Untersuchung der Augen, eine Herz-Kreislauf- und Atemwegsuntesuchung vor und nach Belastung, eine orthopädische Untersuchung, inklusive Provokationsproben sowie eine Kontrolle der Biomechanik.

Zusätzlich zur klinischen Kaufuntersuchung können bildgebende Verfahren, wie zum Beispiel Röntgenuntersuchungen durchgeführt werden. Der Standardumfang nach Röntgenkatalog sind 18 Bilder. Zwei seitliche Aufnahmen der Vorderhufe, vier seitliche Aufnahmen der Zehen, zwei Hufrollen(Oxspring-)aufnahmen der Vorderzehen und beide Sprunggelenke in drei Ebenen, sowie zwei Ebenen der Knie. 

Weiterhin können im Rahmen einer Kaufuntersuchung, je nach Fragestellung  Spezialaufnahmen der Gliedmaßen, Röntgenaufnahmen der Vorderfußwurzelgelenke, der Ellenbogengelenke, der Schultergelenke, der Hals- und Brustwirbelsäule, der Kieferknochen mit den Zahnwurzeln und des Schädels angefertigt werden. Immer abhängig von der Fragestellung können zusätzlich Endoskopien der Atemwege und der Gebärmutter, sowie Ultraschalluntersuchungen des Urogenitaltraktes und des Bewegungsapparates durchgeführt werden.

Schlussendlich soll der Gesundheitszustand des Tieres festgestellt werden. Sind klinisch keine Hinweise auf eine erhebliche gesundheitliche Beeinträchtigungen gegeben und das Pferd nach Röntgenkatalog von 2018 beurteilt, ist diese Untersuchung Grundlage für die Entscheidungsfindung für Käufer und/oder Verkäufer.